§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen der Firma Agency Doppelklick GmbH (nachfolgend „Agentur“). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste. Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt die Agentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die konkreten vertraglichen Leistungspflichten der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur, das dem Vertrag bzw. Auftrag zugrunde liegt. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht als Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt die Agentur auftragsgemäß ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, erhält sie eine Vergütung nach Preisliste oder, falls eine solche nicht besteht, die marktübliche Vergütung.
§ 3 Angebot, Informationen, Leistung
Die Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite ist kein verbindliches Angebot, sondern nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. Das rechtsverbindliche Angebot der Agentur enthält die im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preise. Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung. Konkrete Erfolge und Kennzahlen, wie eine bestimmte Anzahl von Kontakten von Neukunden (Leads), Bewerbungen oder eine Umsatzsteigerung, sind ebensowenig von der Agentur geschuldet wie Ergebnisse von reinen Tätigkeiten, etwa SEO-Maßnahmen, einer Website-Beschleunigung oder vereinbarten Werbemaßnahmen.
§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Website und Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers (z. B. per Zugangsdaten oder Liveschaltung auf einer Test- oder Echtumgebung) ist der Auftraggeber verpflichtet, die Website innerhalb von 5 Werktagen in Textform (z. B. per E-Mail) abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept oder Prototyp entspricht.
(2) Die Abnahme kann ausdrücklich durch eine entsprechende Erklärung oder konkludent durch Nutzung oder vorbehaltlose Freigabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Rückmeldung oder werden lediglich kleinere Mängel mitgeteilt, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, gilt die Website als abgenommen.
(3) Nach erfolgter (Teil-)Abnahme sind spätere Änderungswünsche nur gegen gesonderte Vergütung möglich, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennen konnte.
(4) Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht richten sich ausschließlich nach dem angenommenen Angebot sowie diesen AGB und sind von der Abnahme unabhängig.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafür angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind. Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist. Die Höhe der Vergütung, etwaiger Teilrechnungen oder Zahlungsraten, sowie deren Fälligkeitszeitpunkt wird im Angebot genannt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Gesamtvergütung bei Vertragsabschluss im Voraus fällig. Die Vergütung für den Wartungs- und Pflegevertrag wird erstmals einen Monat nach der Abnahme fällig und in Rechnung gestellt.
§ 6 Externe Produkte, Zusatzleistungen, Korrekturschleifen
Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität hängen von der Leistungsfähigkeit des dritten Software-Produkts ab. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen. Werden Drittprodukte vereinbarungsgemäß über eine Agenturlizenz bereitgestellt, endet das Nutzungsrecht mit Ablauf des Wartungsvertrages und der Auftraggeber hat die Lizenzen anschließend auf eigene Rechnung zu erwerben, wenn er die Seite weiter betreiben will.
§ 7 Leistungszeit, höhere Gewalt
Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Höhere Gewalt oder bei der Agentur oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Navigationsstruktur, Inhalte, Medien, Zugangsdaten, Rechtstexte) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, so kann sich der Projektzeitplan entsprechend verschieben. Die Agentur ist in einem solchen Fall berechtigt, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern oder Teilleistungen später zu erbringen.
(3) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Website. Er stellt sicher, dass alle gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (z. B. Urheberrechte, Markenrechte). Eine rechtliche Prüfung durch die Agentur erfolgt nicht.
(4) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Betrieb der Website eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum erforderlich sind. Diese Texte sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Die Agentur darf aus rechtlichen Gründen (Rechtsdienstleistungsgesetz) keine rechtlich geprüften Texte erstellen oder zur Verfügung stellen und übernimmt keine Haftung für unvollständige oder fehlerhafte Angaben.
§ 9 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen der Agentur zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten der Agentur nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.
§ 10 Laufzeit / Kündigung
Der Auftrag über die Erstellung der Website ist laufzeitunabhängig und endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Agentur. Der Wartungs- und Pflegevertrag wird bindend für eine feste Laufzeit von 6 Monaten abgeschlossen; die Leistungserbringung beginnt, falls eine Website zuvor erstellt wurde, einen Monat nach deren Abnahme, ansonsten mit Auftragserteilung.
§ 11 Nutzungsrecht
Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen der Agentur ein einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt.
§ 12 Mängelrechte, Verjährung
Die Gewährleistung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, ist jedoch zunächst beschränkt auf Nacherfüllung. Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung.
§ 13 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentur sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur seine jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht.
§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Parteien behandeln die Details ihrer Zusammenarbeit vertraulich. Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände oder Daten, die von der Gegenseite überlassen werden, sind entsprechend vertraulich zu behandeln und dürfen nur zu Vertragszwecken vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht etwas Abweichendes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben.
§ 16 Fertigstellungsgarantie bei fristgerechter Mitwirkung
Die Agentur garantiert die Fertigstellung und Liveschaltung der beauftragten Website innerhalb von vier Wochen ab Projektstart („Geschwindigkeitsgarantie“), vorausgesetzt der Auftraggeber erfüllt während des gesamten Projektzeitraums alle Mitwirkungspflichten.